Tipp24 begrüßt eindeutige Entscheidung des OLG Düsseldorf

Jun 8, 2007 7:57 PM

Tipp24 AG / Rechtssache

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Geplanter Lotteriestaatsvertrag verstößt gegen Kartell- und Europa-Recht

(Hamburg, 08.06.2007) Das OLG Düsseldorf bestätigte am 8. Juni 2007 den
Beschluss des Bundeskartellamtes vom 23. August 2006, nach dem der
Blockvertrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks gegen Gemeinschaftsrecht
verstößt. Insbesondere Gebietsbeschränkungen sind eindeutig rechtswidrig.

Die Ausführungen zum Verbot der Regionalisierung betreffen eine der
Kernaussagen des geplanten Glücksspielstaatsvertrags. Auch die Europäische
Kommission hat bereits in zwei Schreiben an die Bundesländer eindringlich
darauf hingewiesen, dass der geplante Lotteriestaatsvertrag elementare
Marktfreiheiten der europäischen Union und europäisches Kartellrecht
verletzt. Dem folgt in der Sache nun das Oberlandesgericht, indem es
bereits für die jetzige Rechtslage bestätigt, dass das Regionalitätsprinzip
- die formale Beschränkung von Lotto auf das jeweilige Bundesland - gegen
europäisches Kartellrecht verstößt.

Jens Schumann, Vorstand der Tipp24 AG: 'Dieses Prinzip sollte ein zentrales
Element im neuen Glücksspielstaatsvertrag werden. Das ist nach der nunmehr
obergerichtlich bestätigten Entscheidung des Bundeskartellamts nicht mehr
vorstellbar. Wir sehen dies als ein klares Signal für die Zukunft des
deutschen Lotteriemarktes.'

Deutsche und Bürger aus der Europäischen Union können, gleichgültig, wo sie
sich aufhalten, bei jeder Lottogesellschaft eines Landes spielen. Die
Landeslotteriegesellschaften dürfen die Annahme von Internettipps und
anderen Lottotipps nicht auf die Tipps von Einwohnern des jeweiligen Landes
beschränken.


Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an
den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im
Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende
Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen
Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben
- rund um die Uhr, schnell und anonym. Die Spielquittung wird sicher
verwahrt, eine automatische Gewinn¬benachrichtigung erfolgt per SMS und
E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben. Dieser Service
kostet keinerlei Extra-Gebühren. Tochtergesellschaften von Tipp24
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DGAP 08.06.2007 
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