AKTIE IM FOKUS 2: Tipp24 klettert - EU-Gericht kippt Glücksspiel-Monopol

Sep 8, 2010 6:16 PM

(neu: Analystenkommentar von Cheuvreux) FRANKFURT (dpa-AFX) – Die Aktien von Tipp24 haben sich nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Sportwetten und Glücksspielen am Mittwoch sehr fest gezeigt und mit deutlichem Abstand an die Spitze des SDax gesetzt. Die Titel gewannen bis 16.00 Uhr 11,83 Prozent auf 26,710 Euro, während der Kleinwerteindex lediglich um 0,21 Prozent auf 4.223,68 Punkte zulegen konnte. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte entschieden, dass das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das sei für Tipp24 eine positive Nachricht, kommentierte ein Händler. Ein anderer Börsianer sagte, bis es erste Einschätzungen von Juristen gebe, seien noch viele Fragen offen. 'Aber auf den ersten Blick sieht das gut aus', fügte er hinzu. CHEUVREUX: FOKUS LIEGT NUN AUF LIBERALISIERUNG DER MÄRKTE Analyst Christoph Schmidt vom Vermögensverwalter N.M.F. AG gab zu bedenken, dass es wohl noch dauern werde, bis die deutsche Justiz auf das Urteil reagieren werde. Sollte sich dann aber die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes durchsetzen, böten sich für Anbieter wie Tipp24 Möglichkeiten für eine größere Expansion sowie eine Ausweitung ihrer Geschäfte. Cheuvreux-Analyst Christoph Blieffert nannte die Entscheidung der Richter überraschend. Sie verlagere den Fokus auf die Liberalisierung der Märkte. Angesichts des damit ungültigen deutschen Glücksspielvertrages könne Tipp24 nun auch eine Werbekampagne für sein in Großbritannien basiertes Lottospiel einleiten. In jedem Fall sei die Wahrscheinlichkeit für eine neue, liberalere Regelung des Glücksspiels in Deutschland gestiegen. Ein neuer Glücksspielvertrag könne Tipp24 die Rückkehr zum alten Geschäftsmodell der Vermittlung staatlich lizensierter Lotterieprodukte ermöglichen. Blieffert beließ die Einschätzung für die Papiere auf 'Outperform' bei einem Kursziel von 40,00 Euro und riet zum Ausbau der Positionen. EU-GERICHT: VERSTOSS GEGEN NIEDERLASSUNGS- UND DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes begrenzt die deutsche Regelung Glücksspiele, auch Sportwetten, nicht 'in kohärenter und systematischer Weise'. Sie verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU. Die höchsten EU-Richter begründeten ihre Auffassung mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets argumentiert hatte. Die deutsche Regelung dürfe nicht weiter angewandt werden, bis eine neue erlassen sei, die mit EU-Recht übereinstimme, hieß es von den Richtern./chs/he Weitere Informationen: www.dpa-AFX.de