Tipp24 AG: Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt untersagt

Jan 2, 2007 8:59 PM

Tipp24 AG / Sonstiges

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Pressemitteilung

Tipp24 AG: Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt untersagt

  

 

Tipp24 hält die Untersagung ihrer Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt mit
dem nationalen wie auch europäischen Recht für unvereinbar.

(Hamburg, 02. Januar 2007)  Das Land Sachsen-Anhalt hat der Tipp24 AG mit
einer heute zugegangenen Verfügung die weitere Ausübung der
Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt untersagt. Dies betrifft nach dem
Wortlaut der Verfügung sowohl die Vermittlung der Beteiligung an
Glücksspielen in Sachsen-Anhalt, insbesondere als gewerbliche Organisatorin
von Lotterie-Spielgemeinschaften, sowie die Werbung für in Sachsen-Anhalt
illegale Glücksspiele, die in Sachsen-Anhalt aufgerufen werden können. Die
Untersagung gilt ab sofort. Sie war der Tipp24 AG bereits im März 2006
durch die Behörden Sachsen-Anhalts angedroht worden. Die Tipp24 AG hat
keine Kenntnis davon, weshalb Sachsen-Anhalt den jetzigen Zeitpunkt für den
Erlass der Untersagungsverfügung gewählt hat. Die Tipp24 AG prüft derzeit
die sachlichen und rechtlichen Konsequenzen der Untersagung sowie die ihr
hiergegen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. Sollte der Tipp24 AG die
Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt dauerhaft unmöglich
werden, würde sich daraus auf der Grundlage des derzeitigen
Geschäftsvolumens eine Reduzierung der Umsatzerlöse um einen mittleren
sechsstelligen Euro-Betrag pro Jahr und eine EBIT-Minderung in
vergleichbarer Höhe ergeben.

 

Die Tipp24 AG ist nach wie vor der Auffassung, dass die Beschränkung oder
gar Untersagung ihrer Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt mit dem
geltenden nationalen wie auch europäischen Recht unvereinbar ist. Die
Maßnahme wird zudem an der zwischenzeitlich ergangenen und auch durch das
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten Verfügung des Bundeskartellamts zu
messen sein, mit der unter anderem die Abschottung der Lotteriemärkte der
einzelnen deutschen Bundesländer untereinander für rechtswidrig erklärt
wurde.  Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, das die
Geschäftstätigkeit von Tipp24 untersagt hat. Die Tipp24 AG hat auch keine
Anhaltspunkte dafür, dass andere Bundesländer beabsichtigen würden,
entsprechende Verfügungen zu erlassen.

Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an
den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im
Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende
Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen
Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben
- rund um die Uhr, schnell und anonym. Die Spielquittung wird sicher
verwahrt, eine automatische Gewinnbenachrichtigung erfolgt per SMS und
E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben. Dieser Service
kostet keinerlei Extra-Gebühren. Tochtergesellschaften von Tipp24
(www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien (www.ventura24.es) und
Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien.

Pressekontakt:

Tipp24 AG     

Andrea Fratini     

Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

Tel.: +49 40 32 55 33-660   

E-Mail: presse@tipp24.de   

Internet: http://www.tipp24.de/presse/



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Andrea Fratini     
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DGAP 02.01.2007 
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Sprache:      Deutsch
Emittent:     Tipp24 AG
              Straßenbahnring 11-13
              20251 Hamburg Deutschland
Telefon:      +49 (0)40 325533-0
Fax:          +49 (0)40 325533-77
E-mail:       office@tipp24.de
WWW:          www.tipp24-ag.de
ISIN:         DE0007847147
WKN:          784714
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Börsen:       Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
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