Tipp24 SE: EuGH erklärt Glücksspiel-Staatsvertrag für rechtswidrig

Sep 8, 2010 5:16 PM

Tipp24 SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Absichtserklärung

08.09.2010 17:16
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Tipp24 SE: EuGH erklärt Glücksspiel-Staatsvertrag für rechtswidrig

- Deutsches Glücksspiel-Monopol ist gekippt
- Tipp24 SE will ihr Geschäft in Deutschland wieder aufnehmen

(Hamburg, 8. September 2010) Nach einem heute verkündeten Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt der Glücksspiel-Staatsvertrag
(GlüStV) gegen die europäischen Grundfreiheiten.

Die Richter urteilten, dass die deutschen Regelungen nicht kohärent und
konsistent an den von den Bundesländern selbstgesetzten Zielen,
insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht, ausgerichtet sind und
damit gegen europäisches Recht verstoßen.

Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die staatlichen deutschen
Lotterieunternehmen umfassend Werbung betreiben, um den eigenen Gewinn zu
erhöhen. Daneben seien weit gefährlichere Automatenspiele ohne besondere
Beschränkungen zulässig und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen
sogar noch liberalisiert worden.

Der EuGH wies zudem darauf hin, dass die mit dem Europarecht unvereinbaren
Beschränkungen des GlüStV auch nicht mehr übergangsweise angewendet werden
dürfen, bis eine europarechtskonforme Neuregelung getroffen wird.

Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: 'Der EuGH hat unsere
Rechtsmeinung voll und ganz bestätigt. Der Glücksspiel-Staatsvertrag ist
rechtswidrig und nicht anwendbar - ein Sieg auf der ganzen Linie. Wir gehen
davon aus, dass wir unser  Geschäft der Vermittlung staatlicher Lotterien
in Deutschland, wie wir es erfolgreich bis Ende 2008 betrieben haben, in
naher Zukunft wieder aufnehmen können.



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