Bundesgerichtshof erklärt Regionalitätsprinzip bei Lotto für rechtswidrig

Aug 14, 2008 5:28 PM

Tipp24 AG / Stellungnahme/Rechtssache

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- Tipp24 sieht bisherige Praxis bestärkt
- BGH verweist bzgl. Internetverbot auf EuGH
- Erfolgreiche Kooperation mit Landeslotterien kann fortgeführt werden

Das heutige Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hat das
Regionalitätsprinzip, einen wesentlichen Bestandteil des Glücksspiel-
Staatsvertrages, gekippt und damit die Position von Tipp24 gestärkt. Das
Unternehmen ist nach wie vor von der Europa-, Verfassungs- und
Kartellrechtswidrigkeit des Glücksspiel-Staatsvertrages überzeugt. 'Wir
erwarten, dass uns dieses Urteil in den anstehenden rechtlichen Verfahren
um den Glücksspiel-Staatsvertrag weiterhelfen wird,' so Jens Schumann,
Vorsitzender des Vorstands der Tipp24 AG.

Der Bundesgerichtshof hat heute in einer lange erwarteten Entscheidung die
vertragliche Selbstbeschränkung der Lottogesellschaften auf ihr jeweiliges
Bundesland, das so genannte Regionalitätsprinzip, in letzter Instanz für
kartellrechtswidrig erklärt. Die Länder beabsichtigen mit dem Zwang zur
Regionalisierung zu verhindern, dass gewerbliche Spielevermittler
Spieleinsätze für das bundesweit einheitlich veranstaltete Lotto unabhängig
von den Landesgrenzen bei einzelnen Landeslotterien abgeben. Darüber hinaus
verwies der BGH auf Zweifel der EU-Kommission an der Rechtmäßigkeit des
Glücksspiel-Staatsvertrages, insbesondere im Hinblick auf das
Internetverbot.

Des Weiteren äußerte sich der BGH zum im neuen Glücksspielstaatsvertrag
erstmals eingeführten Erlaubnisvorbehalt für private Spielevermittler. Der
BGH stellte fest, dass eine solche Erlaubnis nicht aus 'sachfremden Gründen
– etwa zur Einschränkung des Wettbewerbs oder zur Erhöhung der Einnahmen
des Landes – versagt werden' darf. Nur bei einer Gefährdung des
Jugendschutzes oder bei einer drohenden Erhöhung des
Glücksspielsuchtrisikos durch das Angebot des privaten Spielevermittlers
sei die Untersagung einer Erlaubnis möglich.

'Auch wenn das BGH-Urteil sich im Wesentlichen mit einem Bereich des
Lottogeschäftes beschäftigt, in dem Tipp24 nicht tätig ist – nämlich dem
Aufstellen von Lottoterminals – enthält es dennoch einige positiv zu
wertende Aussagen', kommentierte Schumann.

So wurde beispielsweise die bisherige Praxis der Tipp24 AG, bundesweit
Lottoscheine zu vermitteln, diese aber nur bei einigen Landeslotterien
abzugeben, bestätigt. Die Gesellschaft vermittelt gut vier Prozent (über
300 Mio. Euro) des gesamten Lottoaufkommens in Deutschland an staatliche
Landeslotterien. Darüber hinaus machte der BGH deutlich, dass notwendige
Genehmigungen für private Spielevermittler nur in eng begrenzten Fällen
verweigert werden dürfen.

'Da Tipp24 bereits seit längerer Zeit sehr hohe Anforderungen im Bereich
des Jugendschutzes erfüllt und darüber hinaus nach neuesten Studien die
Gefahr der Glücksspielsucht bei den von Tipp24 vermittelten staatlichen
Lotterien nur äußerst gering ist, wird es für die Länder immer schwieriger,
Genehmigungen zu versagen. Dies gilt insbesondere im Internet, wo jedes
Nutzerverhalten – im Gegensatz zu klassischen Annahmestelle – nachvollzogen
werden kann,' so Schumann weiter.

Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an
den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im
Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende
Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen
Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben
- rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher
verwahrt, eine automatische Gewinnbenachrichtigung erfolgt per SMS und
E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben.
Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien
(www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und
MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien. Seit 2005 werden die
Aktien der Tipp24 AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.


Tipp24 AG   
Kerstin Mork   
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14.08.2008  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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