ZEAL und Lotto24 schließen Business Combination Agreement ab

Dec 24, 2018 11:08 AM

DGAP-News: ZEAL Network SE / Schlagwort(e): Sonstiges

24.12.2018 / 11:08
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Pressemitteilung

ZEAL und Lotto24 schließen Business Combination Agreement ab

  • Die Unterzeichnung des Business Combination Agreement unterstreicht die überzeugende strategische Logik und das Wertschöpfungspotenzial der Transaktion für die Aktionäre beider Unternehmen.
  • Transaktion hat Freigabe vom Bundeskartellamt erhalten.
  • Außerordentliche Hauptversammlung zur Genehmigung des Angebots am 18. Januar 2019.


(London, 24. Dezember 2018)

Die ZEAL Network SE ("ZEAL") und die Lotto24 AG ("Lotto24"), Deutschlands größter gewerblicher Online-Lotterievermittler, haben heute ein Business Combination Agreement ("BCA") abgeschlossen. Im BCA verpflichten sich ZEAL und Lotto24 zur Zusammenarbeit, um die notwendigen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse zu erhalten, Synergien zu realisieren und Wachstums- und Wertschöpfungsmöglichkeiten zu erschließen.

Petra von Strombeck (Vorstandsvorsitzende von Lotto24) und Magnus von Zitzewitz (Finanzvorstand von Lotto24) werden voraussichtlich zusätzlich in den ZEAL-Vorstand eintreten, während Jonas Mattsson (CFO von ZEAL) zusätzlich in den Vorstand von Lotto24 eintreten wird, sobald die Details der Zusammenarbeit und der Umsetzungsplanung vereinbart sind.

Lotto24 hat bekräftigt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Lotto24 und ZEAL auf der Grundlage des BCA im strategischen Interesse von Lotto24, seinen Aktionären und weiteren Stakeholdern liegt.

ZEAL hatte am 19. November 2018 die Absicht angekündigt, die Transaktion im Wege eines freiwilligen Übernahmeangebots für Lotto24 umzusetzen. Die Transaktion wird nach ihrem Abschluss ein digitales Lotterieunternehmen mit derzeit zusammen mehr als 5 Millionen Kunden weltweit, einem kombinierten Transaktionsvolumen von derzeit rund EUR 500 Millionen und einer breiten internationalen Präsenz schaffen. Im Rahmen der Transaktion beabsichtigt ZEAL, die Kontrolle über ihre Tochtergesellschaften myLotto24 und Tipp24 zurückzuerlangen und das deutsche Zweitlotteriegeschäft in ein lokal lizenziertes gewerbliches Online-Vermittlungsgeschäft umzuwandeln.

Dr. Helmut Becker, CEO, ZEAL, sagt: "Diese Transaktion wird ZEAL mit Lotto24 wiedervereinigen und uns bestens positionieren, um das Online-Wachstum im deutschen und internationalen Lotteriemarkt zu beschleunigen. Das Business Combination Agreement unterstreicht die strategische Logik dieser Transaktion und den damit geschaffenen Wert - für die Aktionäre beider Unternehmen, die Kunden, die deutschen Bundesländer und die gemeinnützigen Organisationen. Ich freue mich darauf, mit Lotto24 zusammenzuarbeiten, auf den Stärken des anderen aufzubauen und das Wachstum im In- und Ausland voranzutreiben."

Der Zusammenschluss von ZEAL und Lotto24 wurde vom Bundeskartellamt am 18. Dezember 2018 genehmigt.

ZEAL hat eine außerordentliche Hauptversammlung für den 18. Januar 2019 einberufen, in der den Aktionären vorgeschlagen wird, dem Angebot zuzustimmen. Die Versammlungsunterlage und Einberufung ist unter www.zeal-angebot.com verfügbar.


Pressekontakt:

Medien:
ZEAL Network
Matt Drage
Head of Corporate Communications, ZEAL Network
T: +44 (0)7976 872 861
matt.drage@zeal-network.co.uk

FTI Consulting
Lutz Golsch
T: +49 69 920 37 110
M: +49 1736517710
lutz.golsch@fticonsulting.com

Investoren:
Frank Hoffmann
Investor Relations Manager, ZEAL Network
T: +44 (0) 20 3739 7123
frank.hoffmann@zeal-network.co.uk

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG ("Lotto24") oder der ZEAL Network SE ("ZEAL") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. ZEAL behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24 wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt.

ZEAL-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") registriert. Aus diesem Grund dürfen die ZEAL-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt.

Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Sie sind durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen', 'planen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von ZEAL und der mit ZEAL gemeinsam handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für Lotto24 und die verbleibenden Aktionäre von Lotto24 oder zukünftiger Finanzergebnisse von Lotto24, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche ZEAL und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von ZEAL oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können.

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