Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG gegen Glücksspielrecht in Berlin und Niedersachsen nicht angenommen

Oct 22, 2008 7:47 PM

Tipp24 AG / Sonstiges

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Tipp24 geht weiterhin von Europarechtswidrigkeit des
Glücksspiel-Staatsvertrags aus

(Hamburg, 22. Oktober 2008) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss
vom 14. Oktober 2008 entschieden, eine Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG
gegen verschiedene Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und der
Ausführungsgesetze in Niedersachsen und Berlin nicht zur Entscheidung
anzunehmen. Der Beschluss wurde dem Unternehmen am 22. Oktober zugestellt.
Zeitpunkt und Ausgang der Entscheidung waren für Tipp24 unerwartet.
Die Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG richtete sich unter anderem gegen
das Internetvermittlungsverbot und die Erlaubnispflicht für die gewerbliche
Lotto-Vermittlung, das Internetwerbeverbot, die Werbebeschränkungen, die
Beschränkung auf das Landesgebiet sowie gegen Übergangsvorschriften für die
Lottovermittlung im Internet in den beiden Bundesländern.

Das Gericht begründete die Nichtannahme damit, dass die schwerwiegenden
Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit angesichts der gesetzlichen
Ziele der Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht gerechtfertigt
und verhältnismäßig seien.

Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Vereinbarkeit des
Glücksspiel-Staatsvertrags und der Landesvorschriften mit dem Europarecht,
die von mehreren Verwaltungsgerichten in Frage gestellt worden ist. Das
Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits am 22. September 2008 die Berliner
Vorschriften, die jetzt vom Bundesverfassungsgericht auf die Vereinbarkeit
mit den Grundrechten überprüft worden sind, für unanwendbar erklärt.

Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 AG: 'Sowohl die
Entscheidung an sich als auch deren Ausgang kamen für uns völlig
unerwartet, nachdem wir einen wesentlichen Etappensieg beim
Verwaltungsgericht in Berlin erzielen konnten. Das Berliner Urteil bleibt
von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unberührt, da es auf
europarechtlichen Erwägungen basiert. Wir gehen weiterhin von der
Europarechtswidrigkeit des Glücksspiel-Staatsvertrags und der
Landesvorschriften aus.'

Für das Unternehmen ergeben sich keine unmittelbaren Änderungen im
Geschäftsbetrieb

Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an
den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im
Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende
Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen
Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben
- rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher
verwahrt, eine automatische Gewinn¬benachrichtigung erfolgt per SMS und
E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben.
Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien
(www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und
MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien. Seit 2005 werden die
Aktien der Tipp24 AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Tipp24 AG       
Andrea Fratini       
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22.10.2008  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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