Tipp24 AG: Geplanter Glücksspielstaatsvertrag nach Placanica-Urteil faktisch obsolet

Mar 6, 2007 11:42 AM

Tipp24 AG / Stellungnahme/Rechtssache

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Europäischer Gerichtshof liberalisiert europäischen Glücksspielmarkt 

(Hamburg, 6. März 2007) Durch das heute verkündete Urteil des EuGH zum Fall
Placanica wird die Ratifizierung des geplanten Glücksspielstaatsvertrages
faktisch obsolet. Das grenzüberschreitende Angebot von Glücksspielen, die
in einem Mitgliedstaat der EU genehmigt sind, darf laut EuGH von einem
anderen Mitgliedstaat weder strafrechtlich noch verwaltungsrechtlich
unterbunden werden.
 
Der geplante deutsche Glücksspielstaatsvertrag hat nun keine Zukunft mehr,
da er diesen Grundsätzen, insbesondere der Verhältnismäßigkeit und der
Erforderlichkeit, widerspricht. Sollten die Ministerpräsidenten ihm dennoch
zustimmen, könnten in der Folge ausländische Anbieter auf dem deutschen
Markt tätig sein, während etablierte deutsche Unternehmen wie die Tipp24 AG
verboten würden.

Jens Schumann, Vorstand der Tipp24 AG: 'Ich kann mir nicht vorstellen, dass
die Ministerpräsidenten den geplanten Staatsvertrag in Kenntnis dieses
Urteils unterschreiben werden. Damit wäre das drohende Verbot unserer
Geschäftstätigkeit abgewendet. Gleichzeitig erleichtert uns das Urteil die
Expansion im Ausland. Dafür sind wir mit unseren beiden Tochterfirmen in
Spanien und Italien hervorragend aufgestellt.'

Das Urteil hat auch Bedeutung für das noch bis Ende März laufende
Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission.

Die CDU-Fraktion Schleswig-Holstein reagiert mit einem neuen
Staatsvertrags-Entwurf, der die Trennung von Sportwetten sowie Lotto und
Lotterien vorsieht. Danach würde das Sportwettenrecht, wie vom
Bundesverfassungsgericht gefordert, neu geregelt, für das deutsche Lotto
behielte der Staatsvertrag von 2004 Gültigkeit.

Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an
den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im
Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende
Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen
Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben
- rund um die Uhr, schnell und anonym. Die Spielquittung wird sicher
verwahrt, eine automatische Gewinnbenachrichtigung erfolgt per SMS und
E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben. Dieser Service
kostet keinerlei Extra-Gebühren. Tochtergesellschaften von Tipp24
(www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien (www.ventura24.es) und
Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien.


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DGAP 06.03.2007 
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